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    Widerrufsbelehrung (für Geschäftskunden – B2B)

    Die BETOX AG beliefert ausschliesslich Geschäftskunden (B2B). Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach schweizerischem Obligationenrecht besteht im kaufmännischen Verkehr nicht.
    Aus Kulanz gewähren wir Geschäftskunden unter bestimmten Bedingungen ein freiwilliges Rückgaberecht für Lagerware.

     

    Freiwilliges Rückgaberecht – Beton- und Metallwaren

    Eine Rücknahme ist nur möglich für standardisierte Lagerartikel
    (z. B. nicht modifizierte Kabelschächte, Abdeckungen oder Verteilkabinen) und setzt folgendes voraus:

    • Die Ware ist ungebraucht, unbeschädigt und originalverpackt
    • Die Rücksendung erfolgt innerhalb von 60 Kalendertagen ab Lieferung
    • Die Verpackung muss transportgerecht erfolgen (z. B. auf Originalpalette oder geeignetem Träger)
    • Die Verladung muss durch den Kunden organisiert und durchgeführt werden
    • Der Rücktransport erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers
    • Sonderanfertigungen und kundenspezifische Baugruppen sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen
    • Eine Rückgabe ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die BETOX AG zulässig
    • Die zurückgesandte Ware wird bei Anlieferung im Eingangslager der BETOX AG geprüft

     

    Verwaltungs- und Logistikpauschale

    Aufgrund des hohen Gewichts, der Unhandlichkeit sowie des damit verbundenen Aufwands behält sich die BETOX AG vor, bei genehmigter Rücknahme 30 % des Netto-Kaufpreises als Pauschale für administrativen und logistischen Aufwand einzubehalten.

     

    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
    Gerichtsstand ist der Sitz der BETOX AG.